Deutscher Widerstand am 20.7.
– Ehrung und Verpflichtung
Wir stehen heute hier, um an das Attentat Deutscher Offiziere vom 20. Juli
1944, vor nunmehr 71 Jahren, zu erinnern. Der Deutsche Widerstand versuchte damals
mit dem Attentat den drohenden ehrlosen Untergang Deutschlands abzuwenden. Alle
Beteiligten setzten ihr Leben für die als richtig erkannte Sache ein, wobei
jeder einzelne das Risiko kannte. Selbst bei gelungenem Attentat wäre ihr Plan
zur Machtübernahme immer noch äußerst riskant, fast aussichtslos gewesen. Die
meisten von ihnen wurden dann Opfer der Nazi- Gerichtsbarkeit und verloren ihr
Leben auf grausame Weise.
Dieser Widerstand kam von rechts. Es gehört
zur Denkweise der Linken, alleine den linken Widerstand für heldenhaft zu
halten und bei rechten Widerständlern zu unterstellen, diese wären bei Erfolg
auch nicht besser als die Nazis gewesen. Tatsächlich ist der heutige linke
Zeitgeist nicht mehr in der Lage die Motive des Widerstands von rechts zu
verstehen. Begriffe wie Ehre, Liebe zum eigenen Volk und Opferbereitschaft
haben in der Postmoderne scheinbar keine Bedeutung mehr.
Es gab damals als rechten Widerstand
aber nicht nur die bekannten 150 Aufständischen vom 20.Juli 44. Der Historiker
Claus Wolfschlag führte hierzu am 18.7. in der Bibliothek des Konservatismus 4
völlig unterschiedliche rechte Gruppen im Widerstand auf:
nationalrevolutionäre, jungkonservative, völkische, bündische.
Dies waren damals kleine Gruppen. Sie
leisteten u.a. Widerstand durch geheime Flugblätterverteilung in Strassenbahnen. Dies wird vielen Mitgliedern von heutigen
kleinen Gruppen, PI-Gruppen, Identitären, GDL-
Gruppen usw. bekannt vorkommen.
Damit haben wir den Bogen zur
Gegenwart geschlagen. Heute gibt es den immer noch gültigen Grundgesetz-
Artikel 20, Absatz (4). In ihm steht, dass alle Deutschen das Recht haben,
gegen Feinde der freiheitlich demokratischen Grundordnung Widerstand zu
leisten.
Um festzustellen, ob es eine
Situation gibt, die zum Widerstand berechtigt, lesen wir GG 20,2 „Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus.... Ausgeübt durch Organe der Gesetzgebung und
Rechtsprechung“. Dieser Artikel wird durch die heutige Praxis in Parlamenten
und Parteien verletzt. Abgeordnete folgen nicht ihrem Gewissen (GG 38,1),
sondern der Fraktionsdisziplin. Das Ergebnis ist mehr und mehr Politik, die
sich ganz bewusst niemals einer Volksentscheidung stellen würde: Euro-
Einführung, beschleunigte Masseneinwanderung, Gender – Umerziehung.
Großangelegte Umerziehungsprogramme, mit
Fernsehwerbung, von Unbekannten finanziert, für „One world“ und „be tolerant“ und
immer auch gegen angeblichen „Rassismus“.
Dies ist die planvolle Umsetzung
einer Politik der durch Geldvermögen oder Parteiendemokratie zu Macht
gekommenen Einzelpersonen, die eine „Neue Weltordnung“ (NWO) anstreben und für ihr Ziel die Menschen
entmündigen und infantilisieren und den Völkern ihre Unabhängigkeit nehmen –
oder gar durch beschleunigte Vermischung ausrotten wollen – die Völker sollen
ausgerottet werden, (noch) nicht die Menschen - wobei die Familienfeindlichkeit
und Abtreibungsfreundlichkeit bei uns schon auch
vermuten lässt, dass der „Weisse Mann“, der sich vor
über Hundert Jahren stark vermehrt hatte, jetzt auch
in seiner Anzahl dezimiert werden soll.
Diese Entwicklung, hin zu einer „One world“, beherrscht von einer
kleine Zahl von Mächtigen, mit multiethnisch vermischten Bevölkerungen der
nicht mehr selbstbestimmten Länder - hat es für diese Entwicklung jemals ein
Votum unseres Volkes gegeben? Hat man den Wählern gesagt, wo‘s hingehen soll
und wofür man als Politiker kandidiert?
Nein, die Staatsgewalt geht nicht
mehr vom Volke aus. Das Volk wird über die wahren Ziele im Unklaren gelassen
und die Kommissare der EU haben längst konkrete Macht, die nicht mehr
demokratisch legitimiert ist.
Insoweit ist das Recht zum
Widerstand, laut GG 20,4 bereits gegeben – wie auch der Staatsrechtler Prof.
Schachtschneider vor einiger Zeit öffentlich festgestellt hatte.
Aber es gibt noch andere Verletzungen
des GG.
In GG 104a,2 heisst
es „Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, trägt der Bund die sich hieraus
ergebenden Ausgaben“ – das ist heute, bei der Kostenverteilung der staatlich
geförderten Asylantenflut und den Hartz4- Einwanderern aus osteuropäischen
EU-Ländern ganz offensichtlich nicht der Fall.
Aber wichtiger sind die
zunehmenden Verstöße gegen GG Artikel 115 Absatz 1. Dort wird festgestellt,
dass der Verteidigungsfall vorliegt, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt
angegriffen wird. Diesen Fall kann man noch als Bündnisverpflichtung
konstruieren, als USA vom Gebiet des afghanischen Staates bei 9/11 angegriffen
wurde (wobei auch Angreifer direkt aus Deutschland kamen – aber hier waren und
sind die USA ja als Besatzer ohnehin schon präsent) aber die aktuelle Forderung
des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), deutsche Soldaten nach der Ukraine zu
schicken, würde einen eindeutigen Verstoß gegen das GG 115a darstellen – denn
von der Ukraine, aber auch vom benachbarten Russland ist jetzt und in Zukunft
kein Angriff gegen Deutschland zu erwarten – wenn wir sie nicht vorher
angreifen – und nichts anderes wäre die Umsetzung des Vorschlages von Herrn Röttgen.
Diese anhaltenden Verstöße gegen
unser Grundgesetz und damit gegen unsere FDG zeigen, dass die Notwendigkeit des
Widerstands gegen diese Fehlentwicklungen bereits gegeben ist. Das Recht dazu
haben wir jedenfalls laut GG 20,4.
Somit tragen wir heute die Fahne des
Deutschen Widerstands, um die tapferen Aufständischen von 20. Juli 1944 zu
ehren – aber auch als Verpflichtung. Wir werden uns Entwicklungen zur
Abschaffung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und zu einer
faschistoiden Neuen Weltordnung, die den Menschen und den Völkern die Freiheit
nimmt, heute und in Zukunft widersetzen.
K. Schmitt 20.07.2015
K.Schmitt, 20.7.14