PATRIOTEN

Deutscher Widerstand am 20.7.
– Ehrung und Verpflichtung

Wir stehen heute hier, um an das Attentat Deutscher Offiziere vom 20. Juli 1944, vor nunmehr 71 Jahren, zu erinnern. Der Deutsche Widerstand versuchte damals mit dem Attentat den drohenden ehrlosen Untergang Deutschlands abzuwenden. Alle Beteiligten setzten ihr Leben für die als richtig erkannte Sache ein, wobei jeder einzelne das Risiko kannte. Selbst bei gelungenem Attentat wäre ihr Plan zur Machtübernahme immer noch äußerst riskant, fast aussichtslos gewesen. Die meisten von ihnen wurden dann Opfer der Nazi- Gerichtsbarkeit und verloren ihr Leben auf grausame Weise.

Dieser Widerstand kam von rechts. Es gehört zur Denkweise der Linken, alleine den linken Widerstand für heldenhaft zu halten und bei rechten Widerständlern zu unterstellen, diese wären bei Erfolg auch nicht besser als die Nazis gewesen. Tatsächlich ist der heutige linke Zeitgeist nicht mehr in der Lage die Motive des Widerstands von rechts zu verstehen. Begriffe wie Ehre, Liebe zum eigenen Volk und Opferbereitschaft haben in der Postmoderne scheinbar keine Bedeutung mehr.

Es gab damals als rechten Widerstand aber nicht nur die bekannten 150 Aufständischen vom 20.Juli 44. Der Historiker Claus Wolfschlag führte hierzu am 18.7. in der Bibliothek des Konservatismus 4 völlig unterschiedliche rechte Gruppen im Widerstand auf: nationalrevolutionäre, jungkonservative, völkische, bündische.

Dies waren damals kleine Gruppen. Sie leisteten u.a. Widerstand durch geheime Flugblätterverteilung in Strassenbahnen. Dies wird vielen Mitgliedern von heutigen kleinen Gruppen, PI-Gruppen, Identitären, GDL- Gruppen usw. bekannt vorkommen.

Damit haben wir den Bogen zur Gegenwart geschlagen. Heute gibt es den immer noch gültigen Grundgesetz- Artikel 20, Absatz (4). In ihm steht, dass alle Deutschen das Recht haben, gegen Feinde der freiheitlich demokratischen Grundordnung Widerstand zu leisten.

Um festzustellen, ob es eine Situation gibt, die zum Widerstand berechtigt, lesen wir GG 20,2 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.... Ausgeübt durch Organe der Gesetzgebung und Rechtsprechung“. Dieser Artikel wird durch die heutige Praxis in Parlamenten und Parteien verletzt. Abgeordnete folgen nicht ihrem Gewissen (GG 38,1), sondern der Fraktionsdisziplin. Das Ergebnis ist mehr und mehr Politik, die sich ganz bewusst niemals einer Volksentscheidung stellen würde: Euro- Einführung, beschleunigte Masseneinwanderung, Gender – Umerziehung. Großangelegte Umerziehungspro­gramme, mit Fernsehwerbung, von Unbekannten finanziert, für „One world“ und „be tolerant“ und immer auch gegen angeblichen „Rassismus“.

Dies ist die planvolle Umsetzung einer Politik der durch Geldvermögen oder Parteiendemokratie zu Macht gekommenen Einzelpersonen, die eine „Neue Weltordnung“  (NWO) anstreben und für ihr Ziel die Menschen entmündigen und infantilisieren und den Völkern ihre Unabhängigkeit nehmen – oder gar durch beschleunigte Vermischung ausrotten wollen – die Völker sollen ausgerottet werden, (noch) nicht die Menschen - wobei die Familienfeindlichkeit und Abtreibungsfreund­lichkeit bei uns schon auch vermuten lässt, dass der „Weisse Mann“, der sich vor über Hundert Jahren stark vermehrt hatte, jetzt auch in seiner Anzahl dezimiert werden soll.

Diese Entwicklung, hin zu einer „One world“, beherrscht von einer kleine Zahl von Mächtigen, mit multiethnisch vermischten Bevölkerungen der nicht mehr selbstbestimmten Länder - hat es für diese Entwicklung jemals ein Votum unseres Volkes gegeben? Hat man den Wählern gesagt, wo‘s hingehen soll und wofür man als Politiker kandidiert?

Nein, die Staatsgewalt geht nicht mehr vom Volke aus. Das Volk wird über die wahren Ziele im Unklaren gelassen und die Kommissare der EU haben längst konkrete Macht, die nicht mehr demokratisch legitimiert ist.

Insoweit ist das Recht zum Widerstand, laut GG 20,4 bereits gegeben – wie auch der Staatsrechtler Prof. Schachtschneider vor einiger Zeit öffentlich festgestellt hatte.

Aber es gibt noch andere Verletzungen des GG.

In GG 104a,2 heisst es „Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, trägt der Bund die sich hieraus ergebenden Ausgaben“ – das ist heute, bei der Kostenverteilung der staatlich geförderten Asylantenflut und den Hartz4- Einwanderern aus osteuropäischen EU-Ländern ganz offensichtlich nicht der Fall.

Aber wichtiger sind die zunehmenden Verstöße gegen GG Artikel 115 Absatz 1. Dort wird festgestellt, dass der Verteidigungsfall vorliegt, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird. Diesen Fall kann man noch als Bündnisverpflichtung konstruieren, als USA vom Gebiet des afghanischen Staates bei 9/11 angegriffen wurde (wobei auch Angreifer direkt aus Deutschland kamen – aber hier waren und sind die USA ja als Besatzer ohnehin schon präsent) aber die aktuelle Forderung des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), deutsche Soldaten nach der Ukraine zu schicken, würde einen eindeutigen Verstoß gegen das GG 115a darstellen – denn von der Ukraine, aber auch vom benachbarten Russland ist jetzt und in Zukunft kein Angriff gegen Deutschland zu erwarten – wenn wir sie nicht vorher angreifen – und nichts anderes wäre die Umsetzung des Vorschlages von Herrn Röttgen.

Diese anhaltenden Verstöße gegen unser Grundgesetz und damit gegen unsere FDG zeigen, dass die Notwendigkeit des Widerstands gegen diese Fehlentwicklungen bereits gegeben ist. Das Recht dazu haben wir jedenfalls laut GG 20,4.

Somit tragen wir heute die Fahne des Deutschen Widerstands, um die tapferen Aufständischen von 20. Juli 1944 zu ehren – aber auch als Verpflichtung. Wir werden uns Entwicklungen zur Abschaffung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und zu einer faschistoiden Neuen Weltordnung, die den Menschen und den Völkern die Freiheit nimmt, heute und in Zukunft widersetzen.

K. Schmitt 20.07.2015

K.Schmitt, 20.7.14